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            • Entscheidungen Thüringer Landtag - Schulbetrieb

            • Liebe Eltern,

              der Thüringer Landtag hat am 31.03.2022 Entscheidungen darüber getroffen, wie es nach der am 2. April endenden Übergangsphase in Thüringen bezüglich der pandemischen Maßnahmen weitergehen wird. Es wurde entschieden, in Thüringen keine Hotspot-Regelungen zur Bekämpfung der Coronapandemie zu treffen. Daher werden an Thüringer Schulen und Kindergärten für die Zeit ab der kommenden Woche damit Basisschutzmaßnahmen in Kraft treten.

              Was bedeutet das für Schule?

              • An Schulen wird weiterhin zweimal pro Woche getestet.
              • Vulnerable Schülerinnen und Schüler haben weiterhin die Möglichkeit, vom Präsenzunterricht befreit zu werden. Der entsprechende Antrag wird dazu bei der Schulleitung gestellt.
              • Schulen haben weitere, eingeschränkte Möglichkeiten, auf konkretes Infektionsgeschehen mit schulorganisatorischen Maßnahmen (d.h. Distanzunterricht) zu reagieren.
              • Masken müssen im Rahmen der Schülerbeförderung getragen werden.

              Die neuen Regelungen werden vom 3. April bis zum 30. April 2022 gelten (4-Wochen-Frist). In diese Zeit fallen die Osterferien vom 11. bis zum 23. April 2022.

              Die rechtliche Grundlage zur verbindlichen Anordnung einer Maskenpflicht in Schulen entfällt durch die Entscheidung im Landtag. Nichtsdestotrotz bittet unser Bildungsminister Helmut Holter, freiwillig an den Schulen Maske zu tragen, so wie bisher auch. Eine rechtliche Empfehlung oder Anordnung dazu gibt es jedoch nicht.

               

              Genaure Informationen finden Sie unter:

              Aktuell | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (thueringen.de)

              Mit freundlichen Grüßen

              M. Plotka

            • Projekt Praxistag

            • Eine neue Galerie Projekt Praxistag wurde hinzugefügt zum Fotoalbum

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